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Baufinanzierung

Mit unserem Geschäftsbereich Finanzierung unterstützen wir Ihre Vermittlungstätigkeit an dieser Stelle in folgenden Bereichen:

Informationen über aktuelle Baufinanzierungs-Zinsen finden Sie im Konditionstableau.

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AXA - Wording

Das gesamte Wording zum Rahmenvertrag AXA finden Sie in den folgenden Dokumenten im Downloadbereich.

Besonderheiten per 15.10.2015:
Die Vermittlung von Containerleasingverträgen (Direktinvestment im vormals pflichtversicherungsfreien Bereich) kann derzeit als Deckungserweiterung vereinbart werden. Hierzu haben wir folgende Tarifposition vereinbart.

Gegen einen fixen Zuschlag von 100,- € (also unabhängig von der Mitarbeiterzahl) netto jährlich, kann im Rahmen der Versicherungssumme für die obligatorische Darlehensvermittlertätigkeit (Versicherungs-summe also mindestens 250.000,- €) die Vermittlung von Containerleasingverträgen im bedingungs-gemäßen Umfang mitversichert werden.

Dies kann künftig nur mit dem nunmehr notwendigen Zusatz aufrecht erhalten werden, dass es sich um solche Direktinvestments handelt, die nicht dem Erlaubnisumfang des § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO unterliegen und gilt für Bestandsverträge wie auch für zukünftige Interessenten. Die Anpassung des Rahmenvertrags durch Ergänzung eines entsprechenden Zusatzes erfolgt daher mit Wirkung zum 15.10.2015. Da diese Regelung auch der bisherigen Praxis bei diesem Rahmenvertrag entspricht, wird keine gesonderte Regelung hinsichtlich der Übergangsfrist benötigt. Sollten die vermittelten Containerleasingverträge doch mal dem Erlaubnisumfang des § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO unterliegen, so ist der AXA zwecks individueller Prüfung nebenstehender Fragebogen einzureichen, die dann individuell entscheiden wird, ob und zu welchen Konditionen eine Mitversicherung möglich ist.
Redaktionell musste im Rahmenvertrag und Antrag lediglich folgender Zusatz aufgenommen werden (in kursiv):
…die Vermittlung von Containerleasingverträgen im bedingungsgemäßen Umfang mitversichert werden, sofern es sich dabei um solche Direktinvestments handelt, die nicht dem Erlaubnisumfang des § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO unterliegen.

Besonderheiten 2014
Höhere Versicherungssummen möglich:

5.000.000,-- EUR, maximiert auf 7.500.000,-- EUR Jahreshöchstleistung, Prämie: 2.765,00 EUR zuz. VSt.

Eingeschlossen darin ist jeweils die Vermittlung von Darlehensvermittlertätigkeiten mit einer Deckungssumme von zusätzlichen 250.000,-- EUR, maximiert auf 500.000,-- EUR als Jahreshöchstleistung.

Dieser Beitrag gilt für den ersten Inhaber/ Geschäftsführer sowie max. 4 Mitarbeiter. Alle anderen Zuschläge bzw. Nachlässe bleiben unverändert bestehen.

 

 

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