SEPA-Informationen - Versicherungsnehmer

SEPA (englische Abkürzung für „Single Euro Payments Area“, deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ist ein Projekt zur Vereinfachung von bargeldlosen Zahlungen. Ziel des Projektes ist ein europaweit einheitlicher Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro. In diesem Zahlungsraum sollen Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennen können.

Der Begriff Zahlungsraum meint einen standardisierten Bereich im Bankwesen, in dem Zahlungen vorgenommen werden. Vor der Einführung des SEPA-Projektes waren in Europa die meisten Zahlungsräume national geregelt. Das SEPA-Projekt schafft einen neuen – einheitlichen und europaweiten – Zahlungsraum.

Vorteile von SEPA

  • der Zahlungsverkehr zwischen den teilnehmenden Ländern wird erleichtert
  • bei Lastschriften gibt es keine Zeitverzögerungen (Float) mehr
  • bei Überweisungen ist der Float auf einen Tag beschränkt (seit 2012)
  • bestehende Speziallösungen – beispielsweise für grenzüberschreitende Lastschriften – werden durch Standards ersetzt
  • ein einheitliches Dateiformat (XML) ist verbindlich vorgeschrieben – dadurch werden die benötigten Schnittstellen zwischen den Zahlungsverkehrssystemen reduziert
  • die Festlegung auf das Dateiformat XML reduziert den Datenverlust, der bei Konvertierungen entstehen kann
  • es gibt einen gemeinsamen Rechtsrahmen für alle bargeldlosen Zahlungen in Europa
  • die Entwicklung gemeinsamer Standards, Prozesse, Datenformate und Softwarelösungen wird gefördert
  • mittelfristig werden nationale Zahlungsverkehrssysteme ersetzt

Insbesondere der letzte Punkt ist wesentlich, da das parallele Bestehen nationaler und EU-weiter Zahlungsverkehrssysteme zu höheren Kosten führt und die Durchsetzung der EU-Normen verlangsamen oder verhindern würde.

Nachteilig sind nur die extreme Länge der neuen Codes, was aber durch vorgefertigte Überweisungsformulare berücksichtigt werden kann.

Starttermin war der 1. Februar 2014. Ab dann haben SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften europaweit die nationalen Zahlungsmethoden für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen abgelöst.

Hinsichtlich der SEPA-Lastschrift ist zwischen zwei Verfahren zu unterscheiden: die SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) und die SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit), die ausschließlich für den Verkehr mit Geschäftskunden vorgesehen ist. Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren enthält vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zahlreiche bekannte Elemente. Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren berücksichtigt die Bedürfnisse von Geschäftskunden und ist dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich.

Seit November 2009 werden beide SEPA-Lastschriftverfahren angeboten. Damit sind im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum erstmals auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich. Wer regelmäßige Zahlungen z.B. in ein Nachbarland im Euroraum entrichten muss, kann die fälligen Beträge nun von seinem Inlandszahlungskonto als SEPA-Lastschrift abbuchen lassen. Seit Februar 2014 löst die SEPA-Lastschrift die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern endgültig ab. Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden für SEPA-Lastschriften grundsätzlich IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) anstatt althergebrachter Kontonummer und Bankleitzahl benötigt.

Seit Februar 2014 werden die Rechte der Verbraucher bei Lastschriften in den Euro-Ländern gestärkt. Zahlungsdienstleister müssen ihren Kontoinhabern ermöglichen, die Einlösung von Lastschriften z.B. dem Betrag nach zu begrenzen oder auf bestimmte Zahlungsempfänger einzuschränken.

Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat, das die Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift und die Weisung an seinen Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) zur Einlösung durch Belastung seines Zahlungskontos enthält. Für die Zahler ist die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift jedoch mit keinerlei Aufwand verbunden.

Einzugsermächtigungen von SEPA-Basislastschriften

SEPA-Basislastschriften, bei denen ein gültiges Mandat vorliegt, können bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden (fehlt das unterschriebene Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate).

Weitere Merkmale der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift sind:

  • SEPA-Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum, an dem die Kontobelastung erfolgt. Dieses wird dem Zahler vom Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) vorab mitgeteilt. Auf diese Weise kann der Zahler sicherstellen, dass sein Zahlungskonto / Girokonto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs über genügend Deckung verfügt.
  • Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) besitzt eine individuelle Kennung zur Identifizierung, die sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer (CI, Creditor Identifier). Diese Nummer und die vom Zahlungsempfänger jedem Mandat zuzuordnende Mandatsreferenz (z.B. Rechnungsnummer) ermöglichen dem Zahler einen einfachen Abgleich von Belastungen auf seinem Zahlungskonto / Girokonto. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist in Deutschland 18 Stellen lang und wird von der Deutschen Bundesbank vergeben.