E-Scooter sind eine bequeme Möglichkeit, um schnell von A nach B zu kommen – doch sie sind kein Freifahrtschein für Alkoholfahrten. Wer glaubt, mit einem E-Scooter gelte eine andere Alkoholgrenze als im Auto, irrt. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer gelten.
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge
Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm fallen E-Scooter unter die Kategorie „Kraftfahrzeuge“. Damit ist klar: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt, gilt als absolut fahruntüchtig und macht sich strafbar.
Harte Konsequenzen drohen:
Gefahr für sich und andere
Viele unterschätzen das Unfallrisiko: