24.08.2021

Kommt die Elementarschaden-Pflichtversicherung?

Die katastrophalen Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben auch die Debatte über eine Elementarschaden-Pflichtversicherung neu entfacht. Denn allein eine Wohngebäudeversicherung reicht eben nicht aus, um das Eigenheim gegen die Gefahren von Flut und Hochwasser abzusichern. Besser ist aber, man sorgt gleich vor: Denn das Gros der Häuser in Deutschland ist nach wie vor versicherbar.

Die Hochwasserkatastrophe, die im Juli über Teile Deutschlands hereinbrach, war eine der schwersten Naturkatastrophen in Mitteleuropa seit Jahrzehnten. 184 Menschen verloren ihr Leben, doch auch der finanzielle Schaden ist immens. So stehen viele Betroffene vor dem Nichts: Tausende Häuser wurden zerstört oder unbewohnbar. Die Versicherungswirtschaft schätzt den Schaden auf 5,5 Milliarden Euro.

Das hat auch die Debatte über eine mögliche Pflichtversicherung neu entfacht. Der Hintergrund: Eine „einfache“ Wohngebäudeversicherung kommt für die Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen nicht auf. Hierfür ist ein extra Elementarschutz notwendig. Dieser ist aber speziell in Hochwasser-Risikogebieten nicht so einfach zu haben bzw. sehr teuer, wenn sich das Haus in der höchsten Hochwasser-Gefährdungszone Zürs4 befindet. In den Gebieten, die besonders durch Tief „Bernd“ betroffen waren, hatten teils nur 30 Prozent der Hausbesitzer einen Elementar-Schutz.

Die Idee ist nun, dass das Risiko leichter zu versichern ist, wenn sich alle absichern müssen: und das Risiko so auf mehr Schultern verteilt wird. So fordern unter anderem die Verbraucherzentralen eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, aber auch Politiker mehrerer Parteien haben sich entsprechend geäußert. Tatsächlich gibt es in einigen Nachbarstaaten Vorbilder hierfür: So sehen etwa mehrere Kantone in der Schweiz eine Versicherungspflicht für Allgefahren vor. Auch in Frankreich gibt es eine Elementar-Pflicht: Dort zahlen Neukunden automatisch einen Aufpreis von zwölf Prozent.

Viele Stimmen gegen Versicherungspflicht

Doch ob in Deutschland eine solche Pflicht durchsetzbar ist, ist ungewiss. Denn es gibt auch viele Gegenstimmen. Nicht zuletzt die Versicherungswirtschaft spricht sich gegen eine verpflichtende Elementarschaden-Versicherung aus. Übrigens mit guten Gründen. Sie gibt zu bedenken, dass diese Fehlanreize setzen würde, in besonders gefährdeten Regionen zu bauen, und auch den Hochwasserschutz zu umgehen, z. B. durch die Versiegelung von Flächen, die man eigentlich benötigt, um das Wasser abfließen zu lassen. Dann müssten die Versicherer und Beitragszahler mit dafür zahlen, wenn Häuser und Siedlungen falsch geplant werden. Hier sei es besser, erst gar nicht in besonders gefährdeten Regionen zu bauen.

Deshalb sollten Hausbesitzer selbst aktiv werden und den dringend benötigten Elementarschutz abschließen. Auch, weil das Gros der Bundesländer seit dem 1. Juli 2019 keine Soforthilfen mehr gewährt, wenn man nach einem Hochwasser nicht nachweisen kann, sich aktiv um Schutz bemüht zu haben. Ein solcher Nachweis gelingt unter anderem mit dem Beratungsprotokoll eines Versicherungsvermittlers. Zwar haben die Landesregierungen nach der jüngsten Katastrophe – aufgrund ihrer Schwere – auch Hauseigentümern geholfen, die keinen solchen Vertrag hatten. Aber in Bayern bekamen sie zum Beispiel weniger Soforthilfe als jene Betroffenen mit Elementarschadenversicherung.

Bedroht von Hochwasser sind übrigens nicht nur Regionen, die in einem Tal gelegen sind oder an einem Gewässer. Stichwort Starkregen: Der kann überall in Deutschland auftreten und für schwere Überschwemmungen sorgen, so warnt die Versicherungswirtschaft.