14.05.2019

Massenkarambolage - Schadenübernahme?

Ein Hagelschauer hat vor kurzem die A71 in eine Rutschbahn verwandelt, so dass mehr als 50 Autos ineinander krachten. Mehrere Menschen wurden verletzt. Anlass für die Versicherungswirtschaft, noch einmal auf ein vereinfachtes Verfahren bei Schadenregulierungen hinzuweisen, welche nach Massenkarambolagen greift.  

Wie gefährlich plötzlich auftretende Glätte und fehlender Sicherheitsabstand sein können, zeigte sich am 27. April in den Mittagsstunden. Auf der A71 bei Schwarza in Thüringen hagelte es plötzlich, die überfrierende Glätte ließ den Fahrern keine Chance. 50 Autos krachten ineinander und verwandelten die Autobahn in ein Trümmerfeld. Zum Glück verloren bei dem Unfall keine Menschen ihr Leben - mehrere Personen wurden aber schwer verletzt.  

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat nun bekanntgegeben, wie sie den Schaden regulieren will. Und noch einmal darauf hingewiesen, dass bei solchen Massenunfällen auf Autobahnen ein vereinfachtes Verfahren greift. Eine gute Nachricht ist das für alle, die nur eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen haben, aber keinen Kaskoschutz. Sie bekommen nun auch den Schaden am eigenen Fahrzeug erstattet: trotz der fehlenden Absicherung.  

Um den Schaden ersetzt zu bekommen, muss man sich nämlich nur an den eigenen Kfz-Versicherer wenden. Er zahlt dann die Personen- und Fahrzeugschäden. „Auch wer zum Beispiel keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, bekommt durch das vereinfachte Regulierungsverfahren die Schäden am eigenen Auto ersetzt“, schreibt der Branchenverband GDV. Das gilt freilich nur für solche Massenkarambolagen.  

Seit 2015 gibt es dieses vereinfachte Verfahren bei Massenunfällen. Ganz selbstlos ist es aus Sicht der Versicherer freilich nicht, auch wenn es den Verunfallten nützt. Bei einem Massenunfall ist die Situation häufig unübersichtlich und chaotisch. Der Verursacher kann praktisch kaum ermittelt werden, weil der Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruiert werden kann. Es wären also lange Rechtsstreite mit mehreren Unfallparteien zu erwarten, möglicherweise ohne Ergebnis - deshalb zahlen die Versicherer vorbehaltlos den Schaden des eigenen Kunden.   Ob

ein Massenunfall vorliegt, entscheidet in der Regel ein Gremium des GDV. Dafür gibt es aber fest definierte Maßstäbe. So darf kein Unfallverursacher eindeutig ermittelbar sein. Auch müssen mindestens 40 Autos verwickelt sein und ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bei dem Unfallgeschehen bestehen. In Ausnahmefällen, etwa bei sehr schlechter Witterung und kaum rekonstruierbaren Unfallgeschehen, reichen auch schon 20 Autos.  

Dennoch gilt: Um Schäden am eigenen Auto abzusichern, ist ein Kaskoschutz fast immer erforderlich. Das zeigt auch ein anderer Unfall. Auf der A7 nahe dem bayerischen Nesselwang waren am Tag zuvor zwölf Autos ineinander gekracht. Zu wenig, um die Bedingungen für einen Massenunfall zu erfüllen. Hier müssen die Fahrer ohne Kasko den Schaden am eigenen Auto selbst zahlen.  

Eine Teilkaskoversicherung zahlt bei Schäden am eigenen Auto durch Wildunfälle (in vielen Verträgen nur Haarwild wie Rehe und Wildschweine, aber nicht bei Vögeln und Haustieren) und Marderbisse, bei Diebstahl und Glasbruch. Wer das eigene Auto darüber hinaus absichern will, etwa auch bei einem selbst verschuldeten Unfall, muss in der Regel eine Vollkasko abschließen.