14.01.2020

Musterfeststellungsklage

Die sogenannte Musterfeststellungsklage soll es Verbrauchern ermöglichen, gemeinsam gegen einen Konzern zu klagen: Seit dem 1. November 2018 gibt es dieses Instrument des Verbraucherschutzes. Und tatsächlich erfährt sie gerade viel Zuspruch. Einer Klage gegen den Autobauer VW im sogenannten Dieselgate-Skandal haben sich bereits mehr als 400.000 Fahrzeughalter angeschlossen. Dennoch bleibt eine Rechtsschutzversicherung weiter wichtig. Denn auch wer eine Musterfeststellungsklage nutzt, muss hinterher allein klagen, was hohe Anwaltskosten nach sich ziehen kann.  

Seit dem 1. November 2018 ist in Deutschland das Gesetz zur sogenannten Musterfeststellungsklage in Kraft. Es soll geschädigten Verbrauchern auch in Deutschland ermöglichen, gemeinsam gegen einen Konzern zu klagen und Schadensersatz einzufordern. Immer wieder hatten Verbraucherverbände bemängelt, dass es eine solche Möglichkeit hierzulande nicht gibt – im Gegensatz zum Beispiel zu den USA, wo kollektive Klagen gegen Konzerne oft hohe Schadensersatzzahlungen zur Folge haben.  

Dass die Musterfeststellungsklage viel Zuspruch findet, zeigt der Dieselgate-Skandal. VW und andere Autobauer des Wolfsburger Weltkonzerns haben die Verbraucher mit beschönigten Abgaswerten getäuscht. Die Verbraucherzentralen haben vor einem Monat Geschädigte aufgefordert, sich einer solchen Klage gegen VW anzuschließen. Die Resonanz ist gewaltig. Beim Klageregister für die Musterfeststellungsklage (MFK) seien 372.000 Anmeldungen eingegangen, sagte Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Wer sich bisher nicht beteiligt hat, ist möglicherweise zu spät. Sehr wahrscheinlich sind die Ansprüche zum 31. Dezember 2018 verjährt.  

Rechtsschutz bleibt auch bei Verbraucherthemen wichtig  

Das Instrument der Musterfeststellungsklage könnte nun vermuten lassen, dass auch eine private Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen nicht mehr notwendig ist. Schließlich kostet es den Verbraucher nichts, sich einer solchen Klage anzuschließen. Das aber könnte sich als gefährlicher Irrtum erweisen: Auch bei Verbraucherthemen ist und bleibt Rechtsschutz wichtig, wenn sich Verbraucher die mitunter happigen Kosten eines Rechtsstreites nicht leisten können. Und das aus zweierlei Gründen:  

Erstens sind die Hürden, um überhaupt eine Musterfeststellungsklage erheben zu können, sehr hoch, dem Gesetzgeber sei Dank. So dürfen zum Beispiel die Bürger nicht selbst klagen. Klageberechtigt sind nur Verbraucherverbände, die aus mindestens 350 Mitgliedern bestehen müssen oder zehn Mitgliedsverbände unter sich vereinen. Diese müssen zudem in einer Liste des Bundesjustizministeriums registriert sein. Zudem müssen sich mindestens 50 Klagewillige zusammenfinden und binnen zwei Monaten in ein Klageregister eintragen lassen, damit die Musterfeststellungsklage wirksam werden kann. Es ist also gar nicht garantiert, ob eine solche Klage überhaupt zustande kommt.  

Ein noch wichtigerer Grund aber, warum die Rechtsschutzversicherung auch künftig eine gute Investition ist: Hat die Musterfeststellungsklage Erfolg, bedeutet dies noch lange nicht, dass die beteiligten Verbraucher auch Schadensersatz bekommen. Deutschland kennt kein kollektives Klagerecht wie die USA. Und das bedeutet: Auch nach dem Erfolg der Musterfeststellungsklage muss jeder Verbraucher einzeln sein Recht vor Gerichten durchfechten, im Zweifel über mehrere Instanzen. Zwar unter vereinfachten Bedingungen. Aber ein Triumph vor Gericht hängt unter anderem davon ab, ob sich das „Muster“ auch am konkreten Beispiel zeigt, ein Gewinn des Rechtsstreites ist nicht garantiert. Im Zweifel muss man dann nicht nur die eigenen Anwaltskosten zahlen, sondern auch jene der Gegenseite, oft ein fünfstelliger Betrag. Deshalb sollte das neue Instrument der Rechtsprechung für Verbände kein Grund für den einzelnen Verbraucher sein, künftig auf den Rechtsschutz zu verzichten.