03.03.2020

Rauchmelder - Pflichten!

Rauchmelder können Leben retten! Und sind in vielen Bundesländern bereits verpflichtend vorgeschrieben. Mit Blick auf die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sollte das Thema auch nicht vernachlässigt werden.  

Brandschutz ist auch in Zeiten modernster Wohnungs- und Haustechnik ein wichtiges Thema, wie Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes zeigen. Auch wenn die Zahlen von Jahr zu Jahr schwanken, so rücken die Feuerwehren per annum immer noch zu 200.000 Einsätzen aus, weil Wohnungen und Häuser brennen. Und jedes Jahr sind in Deutschland bei Bränden circa 400 Tote zu beklagen.  

Erschreckend sind solche Zahlen auch deshalb, weil man das Risiko gefährlicher Brände mit wenigen Handgriffen minimieren kann. Genauer gesagt mit einem Rauchmelder, der in wichtigen Räumen angebracht wird: in der Regel in Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die als wichtige Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen.  

Werden diese kleinen Alarmschläger in der Mitte des Zimmers angebracht, können sie dazu beitragen, dass Brände von den Bewohnern rechtzeitig bemerkt werden - und sie die Flucht ergreifen können. Denn oft werden Brandopfer im Schlaf überrascht. Entsprechend sterben laut Statistischem Bundesamt die meisten Opfer eines Brandes nicht direkt an den Flammen, sondern an den Folgen einer Rauchgasvergiftung.  

Rauchmelderpflicht fast flächendeckend  

In fast allen Bundesländern besteht sogar bereits eine Pflicht, Gebäude mit Brandmeldern auszustatten. Die genauen Vorgaben sind der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes zu entnehmen. Informationen hierzu finden Interessierte auf der Webseite rauchmelder-lebensretter.de, an der sich u. a. der Versichererverband GDV und die deutschen Feuerwehren beteiligen.  

Es ist nicht so schwer, sich die geltenden Regeln bewusst zu machen. Denn für Neu- und Umbauten gilt eine Rauchmelderpflicht flächendeckend in der ganzen Bundesrepublik. Und in 14 von 16 Bundesländern müssen die Geräte auch für Bestandsbauten verwendet werden. Berlin und Brandenburg haben für Bestandsbauten hingegen eine Übergangsregelung: hier müssen die Rauchmelder bis zum 31.12.2020 installiert sein. Lediglich in Sachsen ist dann noch keine Pflicht für den Bestand vorgesehen.  

Für die Installation der Rauchmelder ist in der Regel der Eigentümer bzw. Vermieter verantwortlich. Unterschiede gibt es hingegen bei der Wartung. Hier ist in manchen Bundesländern auch der Mieter aufgefordert, die Funktionsfähigkeit der Geräte zu kontrollieren. Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Rauchmelder betriebsbereit zu halten, d. h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen.  

Versicherungsschutz: Rauchmelder sind nicht egal!  

Mit Blick auf Wohngebäude- und Hausratversicherungen ist es durchaus ein Thema, ob Brandmelder ordentlich installiert wurden. Schließlich gibt es Obliegenheitspflichten: der Versicherte muss alles ihm Mögliche tun, um einen Schaden zu vermeiden. Und ein Verstoß gegen die Bauordnung kann unter Umständen als Obliegenheitsverletzung gewertet werden. Urteile hierzu fehlen allerdings noch weitgehend.  

„Es ist nicht auszuschließen, dass Versicherer bei Schadenfällen in Zukunft die Leistung kürzen, wenn Rauchmelder trotz Pflicht in der Wohnung fehlen“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Leif Peterson der Webseite test.de.  

Immerhin hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als Dachverband der Versicherer in der Sache schon positioniert. Er geht davon aus, dass die Gesellschaften für den Schaden zahlen werden. Denn der Schutz vor Leben überwiege vor dem Sachschutz. Daher gebe es im Ernstfall praktisch keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, da fehlende oder unsachgemäß betriebene Rauchmelder für den Schaden ursächlich sein müssen. Mit anderen Worten: der Brand müsste durch den Rauchmelder selbst verursacht worden sein, damit der Versicherer seine Leistungspflicht verweigert.  

Anders verhält es sich jedoch, wenn Mieter bei einem Wohnungsbrand zu Schaden kommen oder gar sterben. In diesen Fällen schaltet sich automatisch die Staatsanwaltschaft ein und ermittelt gegen den Hausbesitzer bzw. Wohnungseigentümer, berichtet das Infoportal rauchmelder-lebensretter.de. Es ist also besser, wenn die lebensrettenden Helfer gleich installiert werden. Schon, weil sie im Zweifel Leben retten.