06.05.2022

Unternehmer oft ohne Altersvorsorge

Viele Selbstständige sorgen gar nicht oder nicht ausreichend für ihr Alter vor. Eine Altersvorsorge-Pflicht könnte das ändern, denn die Ampel-Regierung hat eine solche im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dennoch gilt: komplett verzichten sollte man auch ohne diese Pflicht nicht.

Wenn man fragt, welche Menschen in Deutschland besonders von Altersarmut bedroht sind, mag eine Antwort überraschen: Es sind überproportional Selbstständige. Bereits vor einigen Jahren hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin gezeigt, dass 700.000 Unternehmer keine oder keine ausreichende Altersvorsorge haben. Und immer öfter gibt es Erwerbsbiographien, bei denen der Status gar nicht sicher ist oder wechselt: mal selbstständig, mal angestellt oder gar beides zusammen. Die Coronakrise hat das Problem verschärft. Bei einer repräsentativen YouGov-Umfrage 2021 gaben 46 Prozent der Selbstständigen an, aktuell weniger oder gar kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegen.

Ein Grund ist, dass viele Selbstständige nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wobei Existenzgründer auch hier aufpassen müssen. Ob man von der Versicherungspflicht befreit ist, hängt nämlich auch von der Tätigkeit ab. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen zum Beispiel Handwerker und Hausgewerbetreibende, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer sowie Selbstständige mit einem festen Auftraggeber. Die Regeln hierfür finden sich im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Paragraph 2).

Natürlich haben auch Selbstständige die Möglichkeit, sich über die gesetzliche Rente abzusichern. Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn man schon Anwartschaften erworben hat und nicht auf Ansprüche verzichten will. Selbstständige können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden: innerhalb von fünf Jahren nach der Existenzgründung. Alternativ können sie sich auch freiwillig versichern. Die Aufwendungen lassen sich gegenüber dem Fiskus als Sonderausgaben geltend machen. Hierfür ist 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro vorgesehen: maximal sind in diesem Jahr 94 Prozent absetzbar.

Drohende Altersvorsorgepflicht: Rechtzeitig informieren!

Alternativ ist es für Unternehmer, die sich nicht pflichtversichern müssen, auch möglich, eine entsprechende Privatvorsorge zu wählen. Viele Unternehmer sorgen etwa mit einem Misch aus Aktien und Fonds, Immobilien und privaten Rentenversicherungen vor, wie Studien im Auftrag der Bundesregierung zeigen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und hängen unter anderem von Risikoneigung, dem finanziellen Wissen und der Lebenssituation ab.

Das wird auch bald für jene aktuell werden, die bisher auf Altersvorsorge verzichten. Denn die Ampelkoalition plant eine Altersvorsorgepflicht: so steht es im Koalitionsvertrag. Die Umsetzung sollte ursprünglich bis 2024 erfolgen. Fraglich ist aber, ob Corona-Krise und Ukraine-Krieg die Pläne nicht doch ausbremsen könnten.

Vorgesehen ist nach den bisherigen Modellen, dass Selbstständige zukünftig gesetzlich rentenversichert sind – solange sie nicht widersprechen und eine private Alternative nachweisen. Dass viele Unternehmer hierzu keinen Anreiz sehen – erst recht, wenn sie kein großes Einkommen haben – zeigen Berechnungen der DRV für das „Handelsblatt“. Um eine Bruttorente von 933 Euro zu erzielen, was abzüglich der zu erwartenden Sozialabgaben im Rentenalter in etwa der Grundsicherung entspricht, müssten sie nach derzeitigem Stand 45 Jahre lang monatlich 370 Euro einzahlen: oder 30 Jahre lang 550 Euro im Monat. Das sind knapp 200.000 Euro, um eine Rente auf aktuellem Grundsicherungs-Niveau zu erreichen.

Es ist also vorgesehen, dass die Unternehmer auch eine private Vorsorge präsentieren können. Diese Alternative lohnt sich zu prüfen. Genaue Details sind zwar noch nicht bekannt, einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Aber diese Vorsorge soll nach dem Willen der Bundesregierung „insolvenz- und pfändungssicher“ sein. Hier können sich private Rentenversicherungen empfehlen: eine Basis- oder Rüruprente ist zumindest in bestimmtem Umfang und unter bestimmten Bedingungen vor Insolvenz geschützt.