10.08.2021

Wann bin ich „unterversichert“?

Passender Versicherungsschutz ist immens wichtig. Das zeigten nicht zuletzt die Unwetter-Katastrophen in weiten Teilen Deutschlands. Ein Wort, das in diesem Zusammenhang mitunter zu hören war, lautet: Unterversicherung.

Der Begriff „Unterversicherung“ lässt sich gut am Beispiel der Hausratversicherung erklären. Eine solche Unterversicherung liegt nämlich vor, wenn der Wert des Hausrates die Versicherungssumme übersteigt. Im Schadenfall kann das zu einer Leistungskürzung führen. Beträgt der Neuwert des Hausrates beispielsweise 70.000 Euro, die Versicherungssumme aber nur 35.000 Euro, ersetzt der Versicherer im Schadenfall nur die Hälfte des Schadens.

In etlichen Vertragswerken ist deshalb ein „Unterversicherungsverzicht“ möglich: oft daran gekoppelt, dass der Quadratmeter Wohnfläche mit einem bestimmten Wert (meist 650 Euro) versichert wird. Liegt der Wert des Hausrates aber höher oder gar niedriger, zahlt man zu hohe Beiträge oder erhält im schlimmsten Fall eine zu geringe Entschädigung.

Mitunter finden sich am Markt aber auch sogenannte „Pauschalsummenmodelle“. Dabei versichert der Anbieter den Hausrat automatisch bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von beispielsweise 500.000 Euro. Zur Beitragsberechnung und zum Verzicht auf Unterversicherung reicht es aus, wenn die Wohnfläche richtig angegeben ist. Weitere Anschaffungen sind dann automatisch bis zur Versicherungssumme mitversichert.