27.08.2021

Wenn die Krankenkasse in Schieflage gerät

Mit der BKK24 ist erneut eine gesetzliche Krankenkasse in finanzielle Schieflage geraten: Experten erwarten, dass die Zahl der Kassen mit Problemen zunehmen könnte. Was aber tun, wenn meinem Krankenversicherer das Geld ausgeht? Muss ich dann sogar fürchten, nicht mehr beim Arzt behandelt zu werden?

Vor einigen Tagen ist bekannt geworden, dass die Betriebskrankenkasse BKK24 in einer finanziellen Schieflage steckt. Sie musste deshalb eine Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen, dem Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS). Es ist noch keine Insolvenz, wie der Kassenanbieter per Pressetext berichtet. Dennoch dürfte der Vorgang bei gesetzlich Versicherten die Frage aufgeworfen haben: Was tun, wenn meiner Krankenkasse ein finanzieller Engpass droht?

Zunächst einmal gilt es: Ruhe bewahren. Denn selbst nachdem eine Krankenkasse einen sogenannten Liquiditätsengpass anzeigen musste, hat sie noch mehrere Handlungs-Optionen, um eine Insolvenz abzuwenden. Sie kann sich sanieren und wird hierbei von der Aufsichtsbehörde BAS beobachtet und begleitet. Und sie hat die Option, mit einer anderen Krankenkasse zu fusionieren. Erst, wenn keiner dieser Schritte erfolgversprechend ist, wird sie abgewickelt.

Die Versicherten müssen aber keine Angst haben, dass sie nicht behandelt werden: weder im Falle einer finanziellen Schieflage noch einer Insolvenz. Die Versicherten haben auch nach wie vor noch Anspruch auf die Leistungen. Dafür sorgt auch das Kassensystem: Wenn eine Krankenkasse Leistungserbringer wie Ärzte oder Kliniken nicht mehr bezahlen kann, müssen die anderen Kassen für die Fehlbeträge mit aufkommen, denn die Krankenkassen haften gemeinsam. Der GKV-Spitzenverband regelt, wie die Kosten verteilt werden.

Allerdings kann die Krankenkasse auch reagieren, indem sie Zusatzleistungen streicht oder deckelt, um finanziell wieder auf die Füße zu kommen. Auch, dass sie den Zusatzbeitrag anhebt, ist wahrscheinlich. In diesem Fall haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht und können sich einen neuen Anbieter suchen. Sie müssen über die Anhebung des Beitrages informiert werden.

Ebenfalls rechtzeitig angeschrieben werden müssen alle Versicherten, wenn die Kasse tatsächlich geschlossen wird: auch das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Schließung einer Krankenkasse haben Versicherungspflichtige sechs Wochen Zeit, um sich nach Zustellung des Schreibens einen anderen Anbieter zu suchen, so informiert das Bundesgesundheitsministerium. Auch in dieser Zeit ist die medizinische Versorgung gesichert.

Wichtig: Gesetzliche Krankenkassen sind unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen zur Aufnahme neuer Mitglieder verpflichtet. Manchmal machen die Krankenkassen trotzdem Probleme, weil sie verhindern wollen, dass viele Ältere mit Vorerkrankungen sich ihnen anschließen. Dann gibt es verschiedene Anlaufstellen, um sich zu beschweren: etwa die Verbraucherzentralen, die Unabhängige Patientenberatung oder das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums.

Natürlich können Betroffene mit ausreichend hohem Einkommen auch überlegen, ob sie zu einem privaten Anbieter wechseln. Denn mehrere Kassenfunktionäre haben bereits gewarnt, dass sich der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung in den kommenden Jahren verteuern könnte. Hierfür gibt es mehrere Ursachen: neben der Corona-Pandemie zum Beispiel auch mehrere teure Gesetzreformen der Bundesregierung sowie die Alterung der Gesellschaft, die mit höheren Gesundheitskosten einher geht.